Die Jahrgangsstufen 12 and 13
- Belegungsverpflichtungen -
In den Jahrgangsstufen 12 and 13 beträgt eure Wochenstundenzahl je nach Schullaufbahn in der Regel 28 bis 31 Unterrichtsstunden. 
Aus den Fächern, die ihr in der Jahrgangsstufe 11 belegt habt, wählt ihr 
  • zwei Fächer als Leistungskurse (=> 10 Std.)
und 
  • mindestens sechs Fächer als Grundkurse (=>16 Std.)
Nur Grundkurse, die bereits in der Jahrgangsstufe 11 belegt wurden, können als Leistungsfächer gewählt werden. 
Die Leistungsfächer könnt ihr in der Regel nicht umwählen. (Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann eines der beiden Leistungsfächer innerhalb der ersten zwei, spätestens drei Wochen des Halbjahres 12/I getauscht werden.)
Die Pflichtbelegungen fur einzelne Fächer können durch Grundkurse oder Leistungskurse erfüllt werden. Die Bedingungen für die Abiturfächer sind zu beachten.
Pflicht I: Kernbereich ab 12

Folgende Fächer sind durchgehend bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13 belegen: 

  • Deutsch 
  • eine Fremdsprache 

  • (Dabei kann es sich um die in der Jahrgangsstufe 11 aus der Sekundarstufe I fortgeführte 
    oder
    um die in der Jahrgangsstufe 11 neu einsetzende Fremdsprache handeln. Wenn letztere als Grundkurs gewählt wird, wird sie vierstündig unterrichtet.) 
  • ein in der Jahrgangsstufe 11 belegtes Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes 
  • Mathematik 
  • die aus der Jahrgangsstufe 11 fortgeführte Naturwissenschaft (Biologie oder Physik oder Chemie) bzw. zwei gekoppelte Fächer des naturwissenschaftlich-technischen Bereiches 
  • Sport
Pflicht II: Zusatzbereiche in 12/13
  • Zwei Grundkurse in Religionslehre 

  • Wer am Religionsunterricht nicht teilnimmt, belegt stattdessen zwei Grundkurse in Philosophie oder - falls Philosophie als gesellschaftswissenschaftliches Fach bereits gewählt wurde - ein zusätzliches anderes Fach dieses Aufgabenfeldes. 
  • Zwei aufeinanderfolgende Grundkurse in dem Fach des künstlerischen Bereichs, das in der Jahrgangsstufe 11 belegt wurde.

  • Diese Bedingung kann auch durch zwei aufeinanderfolgende Kurse in Literatur oder zwei aufeinanderfolgende instrumentalpraktische oder vokalpraktische Kurse erfüllt werden. 
  • Zwei Grundkurse in Geschichte und/oder zwei Grundkurse in Sozialwissenschaften zusätzlich in der Jahrgangsstufe 13 je nach Wahl des durchgängig belegten Faches im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld.

  • Diese Kurse werden zweistündig unterrichtet. 
    Einen Überblick über die Pflichtbedingungen im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld vermittelt nachfolgende Tabelle:
Durchgängig belegtes Fach:
Zusatzkurs:
Geschichte 2 Kurse Sozialwissenschaften
Sozialwissenschaften 2 Kurse Geschichte
Erdkunde
Erziehungswissenschaft
Philosophie
2 Kurse Geschichte
UND
2 Kurse Sozialwissenschaften