Die Versetzung von 11 nach 12

Eine Versetzung findet nur von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 statt. Es gibt keine Versetzung beim Obergang von der 12. in die 13. Jahrgangsstufe.
Grundlage füir die Versetzung sind die Leistungsbewertungen der Jahrgangsstufe 11/II
    • in den acht Kursen des Pflichtbereichs 
    • und in zwei Kursen des Wahlbereichs. 
      • Bei Schülerinnen und Schülern, die ihre zweite Fremdsprache in der Klasse 9 oder später begonnen haben und bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 fortführen müssen, ist dieses Fach versetzungswirksam. Der Kurs in der zweiten Fremdsprache tritt an die Stelle eines Kurses des Wahlbereichs.
  • Die Versetzung wird ausgesprochen, werm in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. 
  • Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. 
  • Wurden allerdings mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, fortgefiihrte Fremdsprache erzielt, muss in einem anderen Fach dieser Gruppe als Ausgleich eine mindestens befriedigende Leistung erreicht werden. 
  • Sind die Leistungen in einem Fach ungenügend, ist eine Versetzung bzw. eine Nachprüfung nicht möglich.

  • Wenn ein Ausgleich nicht gegeben ist, kann die Versetzung auch durch das erfolgreiche Ablegen 
    • einer Nachprüfung in dem Fach mit mangelhaften Leistungen 
      • Eine Nachprüfung ist nur möglich, wenn durch Verbesserung in einem Fach von 5 auf 4 die Versetzungsbedingungen erreicht werden.
    • oder einer Zusatzprüfung in einern anderen Fach erreicht werden.
      • In dem Fach, in dem die Zusatzprüfung abgelegt werden soll, müssen auf dern Zeugnis mindestens befriedigende Leistungen nachgewiesen werden. 
      • Die Zusatzprüfung ist nur möglich in einem Fach der Gruppe der anderen Fächer (außer DEU, MAT, FS(alt) sowie außer kun, mus, spo), das mit mindestens 3 abgeschlossen wurde. Auch in der Zusatzprüfung müssen befriedigende Leistungen erreicht werden.
      • Die Zusatzprüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur sowie einer mündlichen Prüfung.